AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dreherei Sören Lass GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote derDreherei Sören Lass GmbH lerfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) Dies gilt für sämtliche, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen der Dreherei Sören Lass GmbH zu ihren Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich noch einmal vereinbart werden. Diese AGBs gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Dreherei Sören Lass GmbH hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine stillschweigende Annahme abweichender Bedingungen der Kunde ist ausgeschlossen. gegen Bestätigungen der Kunden unter Hinweis auf ihre GeschäftsBedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Vertragspflichten

Sämtliche Vertragsvereinbarungen,Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen von diesen AGBs bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Übermittlung in Textform, z. B. per E-Mail.

Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich kürzere Bindungsfristen benannt werden, verlieren im Einzelfall verbindlich abgegebene Angebote der Dreherei Sören Lass GmbH nach Ablauf von 14 Tagen ab Datum des Angebotes im übrigen ihre Gültigkeit.

Verträge kommen entweder durch die schriftliche oder in Textform elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung oder durch die sofortige Warenlieferung durch die Dreherei Sören Lass GmbH zustande.

Für den Umfang des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung der Dreherei Sören Lass GmbH maßgebend. Spätere Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Übermittlung von Texten in elektronischer Form genügt dem Schriftformerfordernis nach diesen AGBs.

Die durch nachträgliche Änderungen des Auftrages entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Maßangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, in metrischen Maßen angegeben. Es gelten Toleranzen nach den gültigen DIN-Vorschriften.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Die Angaben der Dreherei Sören Lass GmbH entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den vorgesehenen Anwendungsbereich jeweils zu prüfen. Technisch notwendige Änderungen behält sich die Dreherei Sören Lass GmbH jederzeit ohne Ankündigung vor.

Die Dreherei Sören Lasss GmbH schuldet keine planerische oder anwendungstechnische Beratung. Jede Haftung für planerische oder anwendungstechnische Fehler ist ausgeschlossen.

§ 3 Eigentums- und Urheberrechte

Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen der Dreherei Sören Lass GmbH sind ihr geistiges Eigentum. Ihr stehen daran alle Eigentums-, Verwertungs-  und Urheberrechte zu.    

§ 4 Lieferung und Leistungszeit

Die Dreherei Sören Lass GmbH liefert „ab Werk, ausschließlich Verpackung“. Verpackungs- und Versandkosten werden ab Werk zur Kostenlast des Kunden berechnet.

Die Angaben von Lieferfristen oder Lieferterminen sind unverbindlich, solange sie nicht von der Dreherei Sören Lass GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Der Lauf einer Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Betriebsgelände der Dreherei Sören Lass GmbH verlassen hat oder im Falle des Transports in Regie des Kunden oder durch den Kunden selbst die Versandbereitschaft gemeldet ist.

Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft seitens der Dreherei Sören Lass GmbH die durch die Lagerung entstanden Kosten berechnet. Bei Lagerung im Werk kann die Dreherei Sören Lass GmbH Lagergeld nach den am Ort üblichen Sätzen verlangen.

Die Dreherei Sören Lass GmbH ist berechtigt, Teillieferungen abzuliefern.

Bei Klein- und Massenteilen übernimmt die Dreherei Sören Lass GmbH für Ausschuss und Fehlmengen bis zu jeweils 3 % der Gesamtmenge keine Haftung. Für fehlende Teile wird nur dann Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung durch einen von der Dreherei Sören Lass GmbH abgezeichneten Anlieferungsschein belegt ist und die Gefahr für fehlende Teile auf die Dreherei Sören Lass GmbH übergegangen ist.

§ 5 Versand, Gefahrübergang und Lieferverzug

Versandbereite Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls ist die Dreherei Sören Lass GmbH berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Gerät der Kunde mit der Abnahme oder der Zahlung länger als 14 Tage im Verzug, so kann die Dreherei Sören Lass GmbH wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllen geltend machen.

Die Lieferung erfolgt ohne Versicherung gegen Bruch- oder Transportschäden, Feuer, Diebstahl oder sonstige Risiken.

Transportmittel und -weg unter bestimmt die Dreherei Sören Lasss GmbH unter Ausschluss jeglicher Haftung für die Auswahl.

Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware geht mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Dreherei Sören Lass GmbH die Anlieferung übernommen hat.

Wird die Herstellung oder Lieferung durch höhere Gewalt im Sinne des § 11 dieser AGBs oder durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand verhindert, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Umstände sowie um weitere 2 Wochen.

Die Dreherei Sören Lass GmbH ist berechtigt, eine Lieferung von der Leistung von Vorauskasse abhängig zu machen, wenn ihr Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Dreherei Sören Lass GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere der Kunde Insolvenzantrag stellt oder in Vermögensverfall gerät.

§ 6 Preise

Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie Sonderleistungen (z.B. Zölle und Verbringung ins Ausland) werden je nach Aufwand berechnet.

Preise sind Festpreise und gelten für die Lieferung binnen 3 Monaten. Irrtümer behält sich die Dreherei Sören Lass GmbH ausdrücklich vor.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort fällig und binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum eingehend auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Dreherei Sören Lass GmbH kosten- und spesenfrei zahlbar. Andere Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen. Skonto- und sonstige Abzüge werden nicht akzeptiert.

Die Rechnungsstellung erfolgt per Briefpost oder auf elektronischem Weg in Textform, insbesondere per E-Mail.

Im Falle von Teillieferungen oder teilweise mangelhaften Lieferungen, ist der Kunde verpfichtet, die Zahlung für den mangelfrei gelieferten Teil zu leisten, es sei denn, die Teillieferung hat für ihn kein Interesse hat.

Die Minderung, die Aufrechnung oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung oder ein Mangel rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Dreherei Sören Lass GmbH berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen und weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Gerät der Kunde im Falle vereinbarter Ratenzahlung mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Verzug so wird der gesamte dann noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich die Dreherei Sören Lass GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Dreherei Sören Lass GmbH vertragsgerecht nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte der Dreherei Sören Lass GmbH bei kreditieren Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Dreherei Sören Lass GmbH nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass es des Rücktritts vom Vertrag bedarf.

Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen der Dreherei Sören Lass GmbH Eigentumsrecht zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an die Dreherei Sören Lass GmbH ab. Die Dreherei Sören Lass GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für die Dreherei Sören Lass GmbH vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Dreherei Sören Lass GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Dreherei Sören Lass GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zum Wert dder anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren der Dreherei Sören Lass GmbH mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde der Dreherei Sören Lass GmbH anteilig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für die Dreherei Sören Lass GmbH. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die an die Dreherei Sören Lass GmbH abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde die Dreherei Sören Lass GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Rechtsverfolgung notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

Die Dreherei Sören Lass GmbH wird die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden zu einem entsprechenden Teil nach freier Wahl der Dreherei ören Lass GmbH insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Rügeobliegenheiten im Falle von Mängeln  

Die Dreherei Sören Lass GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-und Materialmängeln sind.

Die Dreherei Sören Lass GmbH fertigt ausschließlich nach Zeichnungen, Spezifikationen oder Mustern der Kunden. Die Dreherei Sören Lass GmbH trägt nicht das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Die Dreherei Sören Lass GmbH haftet nur  für den vertragsgemäßen Zustand der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß § 5 dieser AGBs.

Im Falle eines von der Dreherei Sören Lass GmbH zu vertretenden Mangels ist diese berechtigt, Nacherfüllung zu leisten. Ersatzansprüche für Folge- oder Vermögensschäden seitens des Kunden oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen. Die Haftung der Dreherei Sören Lass GmbH ist auf den Auftragswert begrenzt.

Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung oder Behandlung bzw. klimatische Einflüsse entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne die Einwilligung der Dreherei Sören Lass GmbH vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter.

Die Dreherei Sören Lass GmbH übernimmt keine Haftung  für bestimme Maßhaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosion verhindernde sowie optische Eigenschaften. Von Kunden gelieferte Materialien sowie sonstige Zulieferungen (z.B. Datenträger, Zeichnungen …) durch den Kunden oder einen durch ihn eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Dreherei Sören Lass GmbH. Der Kunde ist nur dann befugt, gelieferte Ware an die Dreherei Sören Lass GmbH zurückzusenden, wenn dieses in der Originalverpackung geschieht und die Dreherei Sören Lass GmbH vorher schriftlich zugestimmt hat.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Bereitstellung bzw. Lieferung.

Offene Mängel hat der Kunde innerhalb von 5  Werktagen nach Gefahrübergang spätestens aber zwei Werktage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei der Dreherei Sören Lass GmbH schriftlich anzuzeigen. Im Falle verdeckter Mängel sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen diese der Dreherei Sören Lass GmbH unverzüglich ab deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im übrigen gelten die Prüf- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB.

Dr Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Mangelhafte Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Dreherei Sören Lass GmbH bereit zu halten. Kosten für unberechtigte Mängelrügen sind vom Kunden zu ersetzen.

Im Falle einer vereinbarten förmlichen Abnahme oder einer Erstmusterprüfung ist die Haftung der Dreherei Sören Lass GmbH für solche Mängel ausgeschlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich kostenfrei an die Dreherei Sören Lass GmbH zurückzusenden; die Dreherei Sören Lass GmbH erstattet die Transportkosten nur im Falle der berechtigten Mangelrüge. Eine Sachmangelhaftung der Dreherei Lass GmbH ist im übrigen auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne die Zustimmung der Dreherei Sören Lass GmbH Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt.

Die Dreherei Sören Lass GmbH ist im Falle ihrer Sachmangelhaftung berechtigt, nach ihrer Wahl die gelieferte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Teillieferung hat für ihn kein Interesse.

Zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrage ist der Kunde erst berechtigt, wenn die Nachbesserung durch die Dreherei Sören Lass GmbH trotz angemessener Fristsetzung zur Mangelbehebung fehlgeschlagen bzw. keine Ersatzlieferung erfolgt ist.

Sachmangelansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden der Dreherei Sören Lass GmbH zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Weitergehende Ansprüche

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Dreherei Sören Lass GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Die Dreherei Sören Lass GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ebensowenig für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit  gesetzlicher Vertreter der Dreherei Sören Lass GmbH oder deren leitenden Angestellten, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Dreherei Sören Lass GmbH ‑ außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten ‑ nur für den vertragstypischen und vom objektiven Betrachter vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

Soweit die Haftung der Dreherei Sören Lass GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und der  Erfüllungsgehilfen der Dreherei Sören Lass GmbH.

Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

Auch die weitergehnden Ansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden der Dreherei Sören Lass GmbH zu und sind nicht abtretbar.

§ 11 Befreiung von der Leistungspflicht bei höherer Gewalt u. ä.

Höhere Gewalt und Umstände, die der Dreherei Sören Lass GmbH die Herstellung oder Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten der Dreherei Sören Lass GmbH und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare oder vergleichbar schwerwiegende Ereignisse befreien die Dreherei Sören Lass GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die Dreherei Sören Lass GmbH in Verzug befindet. Sie ist dann indes verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Zulieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen der Dreherei Sören Lass GmbH. Für deren Verhalten in Bezug auf Rechtzeitigkeit der Lieferung haftet die Dreherei Sören Lass GmbH nicht.

§ 12 Exportkontrolle und Sanktionen

In Anerkennung der deutschen, amerikanischen, europäischen und sonst anwendbaren  Exportkontrollgesetze und -verordnungen verpflichtet sich der Kunde vor dem Export von Produkten oder Technischen Informationen, die er von der Dreherei Sören Lass GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente auf seine Kosten einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Lizenzen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren oder zu re-exportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dieses gegen deutsche, europäische, amerikanische oder sonstige Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen zu informieren. Der Kunde wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen, Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderungen.

§ 13  Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Partnern der Geschäftsbeziehungen richten sich aus-schließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Gerichtsstand ist das für den Sitz der Dreherei Sören Lass GmbH in Seestermühe zuständige Gericht (Amtsgericht Elmshorn bzw. Landgericht Itzehoe). Die Dreherei Sören Lass GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

Erfüllungsort ist, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, Seestermühe.

§ 14 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirlsam oder unanwendbar sind, wird die Wirksamkeit oder Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit ist die unwirksame oder unanwendbare Bestimmung durch eine wirksame oder anwendbare Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg die der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung soweit als möglich entspricht. Das Gleiche gilt für Lücken. Im übrigen gelten erfgänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

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